Die Vertragsparteien Mama und "Würmchen" schließen folgenden Mietvertrag:


§ 1 Mietsache

Die Vermieterin vermietet dem Mieter "Würmchen" Anfang März zu Wohnzwecken die kleine 1-Raum-Wohnung im Hause der Vermieterin.
Die Wohnfläche beträgt anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm² erweitert werden.

Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
Fernwärme (durchgehend 37° C), Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,
Schwimmbadwartung (monatlich durch kompetentes Fachpersonal Dr. Golde),
Gemeinschaftsküche, deren Nutzung "Würmchen" rund um die Uhr zur Verfügung steht. Vollpension ist inbegriffen.


§ 2 Miete
Die Miete ist frei.
"Würmchen" verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.
Es sind nächtliche Ruhezeiten zu beachten
.


§ 3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 8 Monate.
Die Vertragsdauer ist begrenzt au
9 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen),
Stichtag ist der 30.11.2008.
Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters "Würmchen".

Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden.
Dies ist nur durch den Mieter möglich.
"Würmchen" hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten,
möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.